Straßenverkehr


 


Die Benutzung der Fahrzeugbeleuchtung sollte nicht nur auf Verkehrslagen beschränkt werden, bei denen "die Hand vor den Augen" verschwindet. Der Gesetzgeber schreibt zwar in der StVO § 17 Beleuchtung vor: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen", doch die Auslegung ist sehr dehnbar.

An Stauenden kommt es immer wieder zu folgenschweren Auffahrunfällen.
Welche Möglichkeiten haben Sie zur Verbesserung Ihrer Sicherheit am Stauende?

 

Nur zusammen ein gutes Team zum optimalen Schutz.