Die Benutzung der Fahrzeugbeleuchtung sollte nicht nur auf Verkehrslagen beschränkt werden, bei denen "die Hand vor den Augen" verschwindet. Der Gesetzgeber schreibt zwar in der StVO § 17 Beleuchtung vor: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen", doch die Auslegung ist sehr dehnbar.
Hier sind einige Beispiele aus dem Verkehrsalltag bildlich dargestellt, die "Sicherheit durch Sichtbarkeit" veranschaulichen. "Natürliches" Gegenlicht, eine reduzierte Tages - Helligkeit oder verminderte Sichtweite durch Nebel, Regen sowie auch Schnee sind anzutreffende Indikatoren für die Benutzung der Lichtanlage.
Während der Dämmerung und bei trübem Wetter
In den Dämmerungszeiten ist die Benutzung der Fahrzeugbeleuchtung in weiten Grenzen Ermessensspielraum. Das Fahrzeug , dasauf dem oben gezeigten Bild zwischen den beleuchteten anderen PKW entgegenkommt, wird erheblich schlechter erkannt. Kinder handeln oft spontan und übersehen schneller unbeleuchtete Fahrzeuge in lichtarmen Tagesphasen.
Durch eine frühzeitige Lichtbenutzung tragen Sie als Fahrzeugführer dazu bei, dass andere unaufmerksame Menschen oder Mitbürger mit eingeschränkter Sehleistung nicht vor Ihr Fahrzeug laufen. Auf Landstraßen können Sie früher erkannt werden. Dies kann bei einem Überholvorgang entscheidend zur Vermeidung eines Unfalls beitragen, unabhängig davon, ob Sie überholen oder Ihnen der Überholende entgegenkommt.
Schmuddelwetter
Bei Nässe, Nebel und Schneefall wird die Sichtweite beeinträchtigt. Auf dem Bild sind die Sichtverhältnisse am Regentag auf einer Autobahn dargestellt. Das Lesen einer Tageszeitung wäre bei diesen Lichtverhältnissen problemlos möglich. Auf der rechten Richtungsfahrbahn fährt ein LKW. Die Reifen und der Sog der Aufbauten sorgen für einen Wassernebel neben und hinter diesem Fahrzeug
Der Fahrer ist darauf angewiesen andere Fahrzeuge im Rückspiegel erkennen zu können. . Der weiße Transporter auf der linke Spur kann vom LKW - Fahrer nicht frühzeitig erkannt werden Auch wenn die Rechtslage eindeutig sein mag, hilft Ihm dies nicht, falls er durch unbenutzte Lampen übersehen wird.
Das nachfolgende Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblend-licht kann gut im Rückspiegel erkannt werden.
Morgen - und Abendsonne
Auf dieser Landstraße kommt Ihnen ein PKW entgegen.
Durch die tief stehende Sonne, die Ihnen entgegen strahlt und Sie blendet, ist das Fahrzeug nur als dunkler Umriss erkennbar. Der zum frühzeitigen Erkennen notwendige Farbkontrast fehlt, es gibt nur Hell - Dunkel - Zonen.
Wenn Sie die tief stehende Sonne im Rückspiegel sehen sollte die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden, damit der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer Sie frühzeitig wahrnehmen kann.
Unbeleuchteter LKW - Anhänger, der an einem Ortseingang abgestellt wurde.
Das Radfahrer - Lichtproblem
Motorisierte Verkehrsteilnehmer schimpfen leicht über unbeleuchtete Radfahrer und übersehen dabei, dass diese die Energie für die Beleuchtung im Regelfall durch Muskelkraft aufwenden müssen. Der Wirkungsgrad ist, abhängig vom verwendeten Dynamo, mehr oder minder effektiv. An vielen Schulen werden in wiederkehrenden Intervallen die Fahrradbeleuchtungen überprüft . Die Schwachstelle zur fehlenden Beleuchtung liegt jedoch seltener an der defekten Technik als an der vermiedenen Kraftanstrengung zum Einschalten der Dynamos.
Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation kann erreicht werden, wenn Erwachsene beim Kauf ihres Fahrrades einen geringen Mehrpreis (im Vergleich zum Gesamtkaufpreis) für einen höherwertigen Dynamo aufwenden. Wird ein neues Fahrrad für den Nachwuchs angeschafft, können hier Weichen zur Verkehrssicherheit in Dämmerungs- und Dunkelzeiten gesetzt werden. Ein zusätzlicher Schutz kann durch blinkende, batteriebetriebene Reflektorlampen erreicht werden. Sie sind dann an der Kleidung zu befestigen - für eine Fahrradbefestigung sind sie unzulässig, wenn sie blinkend ausgeführt wurden. Sie ersetzen jedoch nicht die amtlich erforderliche Beleuchtungsanlage.
Ohne Beleuchtung ist dieser Radfahrer im Fahrzeugrückspiegel schlecht erkennbar.