Ein kleiner „Schlenker“ nach rechts während der Fahrt auf den Seitenstreifen kommt bei Fahrzeugen öfter vor, als viele Menschen vermuten.

Fahrzeuge, die den Seitenstreifen befahren, stellen für dort wartende Personen, auch in Kombination mit abgestellte Unfall- /Pannenfahrzeugen, eine große Gefahr dar. Diese ist bei Kolonnenfahrten mit geringen Abständen und Fahrzeugen, die eine starke Sichteinschränkung nach vorne mit sich bringen, besonders groß und wird oft unterschätzt.Eine gute Absicherung von Gefahrenstellen zum fließenden Verkehr in ausreichendem Abstand erhöht die Sicherheit auf dem Seitenstreifen, ist aber NIEMALS eine Garantie, dass kein Fahrzeug hier ggf. ungebremst ankommt.


Eingeschränktes Sichtfeld durch zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug:

Mit den nachfolgenden Bildern soll verdeutlicht werden, wie stark das Sichtfeld bei dicht auffahrenden Fhrzeugenfür deren Fahrer eingeschränkt wird und welche Gefahren daraus für Personen auf dem Seitenstreifen entstehen können. Das abgebildete Beispiel trifft jedoch nicht nur auf LKW zu sondern auf alle Fahrzeuge, die für nachfolgenden Verkehrsteilnehmern eine "Sichtbarriere" darstellen.

Das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes ist auch einen Verstoß gegen Gesetzte und stellt ein erhöhtes Gefahrenpotential durch nicht vorhandene Reaktions- und Bremswege dar.

Der Fahrer des LKW mit schwarzem Führerhaus ist nicht zu sehen. Solange er für die Kamera unsichtbar bleibt, hat er auch keinen Sichtkontakt auf diesen Bereich des Seitenstreifens.

Erst hier wird der Fahrer im LKW mit schwarzem Führerhaus erkennbar. Er könnte frühestens jetzt auf Personen, Pannen- oder Unfallfahrzeuge reagieren, wenn keine Warneinrichtungen in geeignetem Abstand aufgestellt wurden.

Das Sichtfeld des hinteren LKW-Fahrers:

Das Sichtfeld des hinteren LKW-Fahrers:

Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h legt der LKW 22,2 m/s zurück. Mit einer Distanz von 15 m erreicht der hintere LKW die eingezeichneten Warndreiecke nach nur 0,67 Sekunden ! Warndreiecke werden oft weiter zur Fahrbahn aufgestellt, (1) weil sie hier besser sichtbar sind als am Rand des Seitenstreifens (2). Nachteilig ist dabei, dass sie für nachfolgende Verkehrsteilnehmer wie hier dargestellt später sichtbar werden.


Mangelhafte und unzureichende Absicherung an einer Arbeitsstelle:

An Gefahrenstellen wird oft nur Gelb- oder Blaulicht eingesetzt, das bei großen vorausfahrenden Fahrzeugen für den nachfolgenden Verkehr nicht in ausreichendem Abstand wirksam ist, wie die nachfolgenden Bilder zeigen.

 

Normaler Verkehrsfluss auf einer 2 spurigen Autobahn...

Rechts neben dem  vorausfahrenden blauen PKW wir ein Gegenstand auf dem Seitenstreifen sichtbar....

...der als Warndreieck erkennbar wird. Es ist statisch, d.h. es blinkt nicht, bewegt sich nicht und wird dadurch auch schon mal leichter von Verkehrsteilnehmern übersehen. Das Warndreieck steht auf Höhe des ersten sichtbaren Leitpfostens. An der Pfeilspitze im Bild wird ein Gelblichtbalken sichtbar, der auch für die Absicherung der Arbeitsstelle sorgen soll.

 

Der Gelblichtbalken bei diesem LKW - Pannendienstfahrzeug ist sogar mit einer Teleskopvorrichtung zusätzlich angehoben worden, um eine weitere Sichtbarkeit zu erreichen. Die im Bild gelb-gepunktete Linie  würde die Abmessungen eines vorausfahrenden LKW darstellen. Es wird deutlich, dass das Gelblicht zur Absicherung auch bei dieser kurzen Distanz zur Arbeitsstelle von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern noch "unsichtbar bleiben kann" .

Auch bei geringen Abstand zur Arbeitstelle könnte ein vorausfahrendes hohes Fahrzeug das Gelblicht abdecken, aber hier steht eine Warnleuchte auf dem Seitenstreifen. Der Abstand zum Pannen-LKW beträgt weniger als 1/2 Leitpfostenabstand, d.h. weniger als 25m.

 

Es werden auch Arbeiten auf der linken Seite der LKW durchgeführt und Wege links am Pannen-LKW vorbei zurückgelegt, das ist hier

   lebensgefährlich!   

Abschlussanmerkung zu dieser Arbeitsstelle:

  • Nach der technischen Ausrüstung des Servicefahrzeuges sind hier keine Laien tätig.

  • Für Fachleute gibt es die Schrift

BGI 800

Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BG-Information Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten

deren Inhalte an dieser Arbeitsstelle nicht umgesetzt wurden.

Die Arbeiten mit dieser mangelhaften Absicherungsmaßnahmen sind lebensgefährlich und die Polizei wurde in Kenntnis gesetzt,

 sowie die Arbeiter vor Ort über die angetroffenen Situation und die Wirkung auf nachfolgende Fahrzeugführer informiert.


Unfall ohne Personenschaden durch LKW, der den Seitenstreifen befuhr:

Bei einem "LKW - Konvoi" befährt das 3. Fahrzeug den Seitenstreifens und beschädigt hier ein Fahrzeug...

 

Wenn Sie auf dieses Bild klicken öffnet sich ein weiteres Fenster mit einer animierten Bildfolge -ähnlich einem Kurzfilm.

Anmerkungen zu diesem "Kurzfilm": Alle 3 LKW kamen in gleicher Geschwindigkeit vorbeigefahren, der dritte wurde jedoch langsamer dargestellt, damit das Aufleuchten der Bremsleuchten besser nachvollziehbar ist (Sie leuchten erst nach der Kollision mit dem Außenspiegel auf) Die aufzeichnende Kamera hat ein starkes Weitwinkelobjektiv. Die Abstände zwischen den vorbeifahrenden LKW erscheinen dadurch größer als sie in der Realität waren.

(Größe ca. 1,4 MB)
Bei diesem Unfall sind es "nur" Teile des linken Außenspiegels des haltenden roten PKW (in dem sich eine Black-Box mit Videoaufzeichnung befand) hinter dem  grauen Golf, die durch die Luft fliegen. Ein größerer Schlenker des LKW nach rechts hätte zu einem katastrophalen Unfall mit Schwerverletzten /Toten geführt.