Um den Arbeitnehmer vor Stolper- und Rutschgefahren zu bewahren, fordern die Berufsgenossenschaften, dass Fußböden eben, rutsch hemmend und leicht zu reinigen sein müssen. Sie dürfen auch keine Stolperstellen haben und geringe Höhenunterschiede sollten durch eine schräge Ebene ausgeglichen werden. Türschwellen und Stufen sind besonders gut erkennbar, wenn sie deutlich (evtl. farblich) gekennzeichnet sind. Eine geeignete Beleuchtung hilft zusätzlich Stürze zu vermeiden.
Bei der Nassreinigung im privaten Haushalt, in gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern und besonders in Eingangsbereichen von Geschäften und Supermärkten, hier auch bei Regenwetter oder Schnee, ist gehäuft die Rutschgefahr durch nasse Fußböden anzutreffen. In Grenzbereichen zwischen nassem und trockenem Boden können Hinweiszeichen diese Gefahr verdeutlichen und damit Unfälle vermeiden.
Werden lackierte Holztreppen auf Socken ohne Schuhe genutzt besteht akute Sturzgefahr.
Werden im Wohnbereich Läufer, Teppiche oder Brücken auf Parkett oder Fliesen gelegt, ist zu prüfen, ob eine ausreichende Haftung zum Fußboden besteht. Im Handel sind Zwischenlagen erhältlich, die eine ausreichende Haftung zwischen den Auflagen und dem unteren Bodenbelag sicherstellen.
Auch für Duschtassen und Badewannen sind Matten zur Reduzierung der Rutschgefahr erhältlich. Ein stabiler Haltegriff hilft zusätzlich die Balance beim Ein- und Aussteigen zu bewahren.
Sturzgefahren
Kinder und andere kleine Kunden erreichen in diesem Supermarkt nicht die Fächer in den Tiefkühlschränken sowie auch nicht die Fächer der oberen Supermarktregale. An verschiedenen Stellen finden sich dann umgedrehte Getränkekisten, die als Steighilfe zweckentfremdet werden.
Eine schlechte Lösung, denn die Gertränkekisten rutschen auf Steinböden, kippen schnell um und der Kunststoff wird durch UV-Sonnenlicht spröde und bricht dadurch unvorbereitet auseinander.
Das Foto zeigt den Außenbereich bei einem Baumarkt. Das vordere, rechte Zaunelement an der Rampe wurde erst montiert, nachdem hier eine Kundin heruntergefallen war und sich dadurch eine Verletzung mit bleibende Gehbeeinträchtigung zuzog. Eine sinnvolle Lösung wäre die Anbringung eins weiteren Zaunelement, das bis zum Beginn der Schrägfläche reicht, gewesen.
Durch Vandalismus wurde der Maschendrahtzaun an diesem Gehwegrand zerstört. Auf dem rechten Foto sind noch die Reste der Zaunpfähle im Betonsockel zu sehen. Hier besteht die Gefahr, dass unaufmerksame Fußgänger, Kleinkinder, angetrunkene Personen, .. hier stürzen.
Der abgebildete grauer Hocker wurde in einer Buchhandlung als Sitzmöglichkeit vor Bücherregalen angeboten, jedoch auch von Mitarbeitern als Steighilfe zum Erreichen der oberen Regalfächer eingesetzt, obwohl in einigen Metern Entfernung die schwarzen "Elefantenfüße" als sichere Steighilfe zur Verfügung standen.
Unsichtbare Gefahr - Glastüren und Glasfronten
Schmutzige Fensterscheiben und Glastüren wirken unansehnlich und Hausbesitzer oder Geschäftsleute sind bestrebt diese sauber zu halten.Nach einer guten Reinigung werden diese Glasscheiben dann ihrer Bestimmung gerecht: Sie erlauben den ungestörten Durchblick und halten kalte, heiße Luft, Gerüche, Lärm oder auch unerwünschte Besucher ab. Die Eigenschaft der gewollten Unsichtbarkeit führt jedoch immer wieder zu ungeplantem Kontakt - mal ist es ein Vogel, der gegen die Fensterscheibe fliegt, ein anderes Mal holt sich ein Besucher eine Beule am Kopf, wenn er das Ladenlokal verlassen oder betreten .
Dieser Blick aus dem Geschäft in die Fußgängerzone vermittelt den Eindruck eines Ein - und Ausganges...
... der beim Beschreiten schmerzhaft durch die nicht gekennzeichnete Schaufensterscheibe gebremst wird. Nur durch die Lichtspiegelung wird sie etwas erkennbar. Die Schaufensterscheiben rechts daneben ist durch Werbung eindeutig als Scheibe erkennbar.
Um diese unsichtbare Gefahr zu bannen schreiben die Berufsgenossenschaften in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 10/5 vor, dass "Glastüren, Türen mit Glaseinsatz und Glastüren, die zu mehr als 3/4 ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein müssen, dass sie deutlich wahrgenommen werden können.
Das Bild zeigt ein städtische Büro. Trotz der Glastönung ist im Innenbereich eine Kollisionsgefahr bei Zwischenwänden und Glastüren durch Übersehen existent. Eine Kennzeichnung gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie erfolgte nicht.
Handlungsbedarf wird trotz Gefahrenhinweis ggf. erst nach einem "Zwangskontakt eines Bürgers" erkannt.
Telefonzelle mit quer zum Gehweg stehender Glasscheibe:
Können Sie die Glasscheibe erkennen, die Ihnen als Fußgänger auf diesem Gehweg eine blutige Nase bereiten kann?
Falls nicht, finden Sie die Lösung weiter unten auf dieser Seite!