Die möglichen Gefahrenstellen im Alltag sind sehr vielfältig. Sie können im Haushalt, Berufsleben, Straßenverkehr, ... auftreten und verursachen nicht immer sofort einen Unfall. Dieser ereignet sich manchmal erst später und in vielen Fällen glücklicherweise nie. Auf dieser Internetseite sind verschiedene Möglichkeiten zur einfachen und unmittelbaren Gefahrenabwehr dargestellt, doch nicht immer kann der Bürger selber mit den ihm vorhandenen Möglichkeiten die Gefahr senken oder abwehren. Auf Glück sollte bei erkannten Gefahrenstellen jedoch nicht vertraut werden. Wenn wir einen Unfall noch vermeiden konnten, könnte ein Familienmitglied, Arbeitskollege, Mitbürger, ... an gleicher Stelle zu Schaden kommen.
Das sich ergebende Problem ist jedoch häufig beim Vorsatz zur Gefahrenabwehr:
Wer ist zuständig?
Wer kann die Situation verbessern?
Wohnumfeld:
Bei Mehrfamilienhäusern und Wohngemeinschaften ist der Hausmeister / Eigentümer für viele Bereiche der Gefahrenabwehr Ansprechpartner.
Arbeitsplatz:
Der Vorgesetzte, Unternehmer ist für die Sicherheit zuständig. Übergeordnet sind die Berufsgenossenschaften und das Staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Straßenverkehr:
Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Straßenbaulastträgern. Dies sind - abhängig von der Örtlichkeit der Straße - die Gemeinde, Stadt, der Kreis oder auch das Land. In NRW ist Strassen-NRW z.B. zuständig für die Autobahnen und viele Land- und Kreisstraßen.
Gefahrenstellen effizient mit geringem Zeitverlust melden:
Ein Beispiel: Stolpergefahr im Eingangsbereich eines Supermarktes
Viele Menschen besitzen ein Mobiltelefon mit Kamera. Machen Sie, wenn es gefahrlos möglich ist, Fotos von der Gefahrenstelle. Diese beschreiben die Situation oft besser als "1000 Worte". Beachten Sie hierbei das Recht am Bild. Veröffentlichungen z.B. in Zeitungen, Internet, ... sind hierdurch eingeschränkt.
Nachfolgend sind 3 Kommunikationswege dargestellt, wie Gefahrenstellen gemeldet werden können:
Persönliches Gespräch
Sprechen Sie mit dem Filialleiter oder seinem Stellvertreter. Nur sie können oft im Gegensatz zu den Mitabeitern Änderungen der Verkaufsstände, Beschilderungen auf den Wegen, ... unmittelbar veranlassen und werden primär bei Unfällen auf dem Verkaufsgelände bei fahrlässigen Verstößen gegen die Unfallvermeidung in die Haftung genommen. Das persönliche Gespräch hat den entscheidenden Vorteil, dass sie gemeinsam zum Eingangsbereich gehen können und in einem Gespräch die Situation darstellen / klären können.
Notieren Sie sich in Anwesenheit Ihres Gesprächspartners dessen
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Namen, sowie
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Datum und
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Uhrzeit Ihres Gespräches.
Dies ist für evtl. spätere Rückfragen wichtig und hinterlässt bei Ihrem Gesprächspartner einen bleibenden Eindruck und unterstreicht die Priorität Ihres Anliegens.
Pro:
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Reaktion des Gesprächspartner wird erkennbar (auch z.B. Körpersprache)
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ggf. Besprechung der Gefahr vor Ort möglich
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kein zeitlicher Verzug, falls eine schnelle Änderung der Situation erforderlich, möglich und gewünscht ist.
Contra:
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direkter persönlicher Kontakt evtl. von der hinweisgebenden Person nicht gewünscht
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nur mündliche Aussage des Gesprächspartners
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zuständiger Gesprächspartner nicht immer vor Ort möglich / anwesend
Telefonat
Notieren Sie, wie beim persönlichen Gespräch, am Anfang des Telefonats
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Namen Ihrer Gesprächspartner, sowie
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Datum,
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Uhrzeit,
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Telefonnummer und Durchwahl.
Sprechen Sie Ihren Gesprächspartner während des Telefonats immer wieder einmal mit seinem Namen an und verabschieden Sie Ihn mit seinem Namen.
Sollte Ihr Gesprächspartner nicht für diesen Sachverhalt zuständig sein, bitten Sie Ihn um eine Kontakt- Adresse / Person für Ihr Anliegen.
Pro:
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kein direkter persönlicher Kontakt von der hinweisgebenden Person (reduzierte Kontakt - Hemmschwelle)
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direkte Rückkopplung, ob Gesprächspartner zuständig ist
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Situation kann durch Rückfragen, Erklärungen, .... besprochen werden
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kein zeitlicher Verzug, falls eine schnelle Änderung der Situation erforderlich, möglich und gewünscht ist.
Contra:
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fernmündliche Schilderungen sind evtl. nicht eindeutig
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nur fernmündliche Aussage des Gesprächspartners
Schriftlich durch E-Mail oder Brief:
Die Briefzustellung benötigt mehr Zeit als der E-Mail - Versand. Bei der heute oft anzutreffenden E-Mail -Flut geht die Nachricht in der Vielfalt unter oder wird vom Spam-Filter gelöscht, weil eine Grafik mitgeschickt wurde. Von einigen Programmen wird auch der Text weitergeleitet und das eingefügte oder angefügte Bild gelöscht.
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Verwenden Sie beim schriftlichen Kontakt briefübliche Umgangsformen
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Bitten Sie um eine Stellungnahme
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Ihre Nachricht sollte neben Ihrem vollständigen Namen auch Adresse und Telefonnummer beinhalten
Pro:
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Schriftlicher Vorgang, der jederzeit ohne "Änderung der Wort - oder Bildübermittlung" verfügbar ist
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Bildübermittlung zur Situation möglich
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Falls die Kontaktperson andere Personen zu einer Entscheidungsfindung benötigt kommt es durch einen schriftlichen Vorgang nicht so schnell zur Missverständnissen oder fehlerhaften Informationen.
Contra:
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Zeitverlust zwischen Nachrichterstellung >> Nachrichten lesen >> Nachricht ggf. an zuständige Stelle weiterleiten >>Information prüfen >> ggf. Maßnahmen einleiten
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größter persönlicher zeitlicher Aufwand
Neben dieser 3 Versionen, gibt es auch Kombinationen, die sich in der Praxis bewährt haben.
Falls trotz aller Bemühungen eine Gefahrenstelle nicht entschärft oder entfernt wird, kann auch gelegentlich das Interesse der Lokalpresse "kleine Wunder" bewirken. Kommt es trotz öffentlicher Bekanntmachung und Unterlassung einer Abstellmaßnahme zu einem Schaden, ändert sich die Haftungssituation. (siehe § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung)
Immer wieder kommt es zu Aussagen wie "hier ist noch nie etwas passiert".
Gibt es nur Feuerlöscher in Gebäuden, in denen es in der Vergangenheit gebrannt hat?
Warum schließen Menschen eine Lebensversicherung ab? Sind diese alle Wiedergeboren?
Sachwerte sind ersetzbar - Gesundheit nicht!