Bei dieser Landstraße findet sich kein Hinweis auf das größere Unfallpotential in der folgenden Nacht.


Nachts ist die Gefahr für Fußgänger auf unbeleuchteten Straßen ohne Gehweg und die Schwere der Unfallverletzungen besonders groß. Beleuchtung, Sichtweite und gefahrene Geschwindigkeit sind oft nicht den Bedingungen der Dunkelheit angepasst und Personen auf der Fahrbahn werden dann nicht oder erst zu spät erkannt.

Veranstaltungen, bei denen mit nächtlichem Fußgängerverkehr auf Landstraßen zu rechnen ist, beinhalten ein großes Unfallrisiko. Neben einer größeren Zahl von Fußgängern am Veranstaltungstag ist hier auch mit alkoholisierten, stärker abgelenkten und übermüdeten Personen zu rechnen. Eine Beschilderung der Gefahrenstrecke, damit auch zukünftig diese Veranstaltung nur in möglichst positiver Erinnerung bleibt, kann das Unfallrisiko senken.


Details zur Art der Beschilderung:

  • Die Warnlampen (Baustellenleuchten) ereichen mit dem gelben Blinklicht eine höhere Aufmerksamkeit als eine normale (statische) Beschilderung am Straßenrand.
  • 3 km - Angabe >> Länge der Gefahrenstrecke
  • 17 - 6 h >> Wichtiger Hinweis, damit der Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit besonders aufmerksam ist.
  • Alle Schilder sauber und gut reflektierend, damit diese in der Dunkelheit sichtbar sind

Am Beispiel der Landkarte wird die Einsatzweise dargestellt:



Das Dorf in der Kartenmitte ist Veranstaltungsort. Nur die rot gekennzeichneten Strecken der Landstraßen nach Osten, Westen und Norden sind ohne zusätzlichen, getrennten Fuß- oder Fahrradweg ausgeführt.
Die Beschilderung am Anfang und Ende der betreffenden Straßenabschnitte weist hier auf die besondere Gefahr hin. Die Landstraße nach Süden entlang der blauen Strecke besitz einen zusätzlichen, getrennten Fuß- oder Fahrradweg.