Lärm ist unangenehm, wirkt störend, kann bleibende Gehörschäden verursachen und weitere Krankheiten nach sich ziehen. Im Berufsleben schreibt der Gesetzgeber Obergrenzen vor und verpflichtet den Arbeitgeber zur Einhaltung dieser Grenzwerte oder zur Bereitstellung von geeigneten Schutzausrüstungen für die Arbeitnehmer.

Anders ist die Situation im privaten Umfeld, in den Hauhalten oder im Freizeitbereich. Hier ist

                        "jeder seines Glückes Schmied"

Wer eine Diskothek aufsucht, zu einem Rockkonzert geht oder auf der Gokartbahn seine Runden dreht muss selber für den Gehörsschutz sorgen. Dies muss nicht immer auffällig mit gut sichtbaren Kapselgehörschützern erfolgen, Gehörschutzstöpsel reichen in vielen Fällen aus. Notfalls sind bereist Teile von Papiertaschentücher einsetzbar, um den Lärmpegel bedämpfen .

  

Gehörschutzstöpsel haben gute Eigenschaften zur Senkung des Geräuschpegels und lassen sie sich leicht in der Jackentasche unterbringen.


Auch bei den meisten Geräten im Haushalt sind die Geräuschpegel nicht niedrig.

Hier sind exemplarisch  3 Haushaltsgeräte (Markengeräte) mit den gemessenen Geräuschpegeln dargestellt:

 

 

87,7 dBA gemessen: 20 cm vom Luftaustritt entfernt , entsprechend dem Anwendungsbereich eines Haartrockners

 

85,3 dBA - gemessen: Im Abstand von 1 m

 

75,9 dBA - gemessen: Im Abstand von 1 m

 

Bereits beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten kann durch die Wahl von leisen Versionen ein positiver Einfluss auf die Geräuschbelastung genommen werden und wenn der Verbraucher dieses als Kaufkriterium festlegt wird die Industrie hier zukünftig Schwerpunkte bei der Entwicklung neuer Produkte setzen.